Mit dem neuen Jahr ist das reformierte Betreuungsrecht in Kraft getreten, das vor allem das Selbstbestimmungsrecht stärkt, aber auch die rechtliche Betreuung modernisiert. Im Allgemeinen herrscht in der Bevölkerung noch immer viel Aufklärungsbedarf was diese Thematik angeht. Die Hospizgruppe Aschaffenburg macht es sich deshalb seit geraumer Zeit zur Aufgabe, in Beratungsgesprächen und Vortragsevents die Wichtigkeit von Patientenverfügung und Vollmacht sowie die damit einhergehende Möglichkeit zur Selbstbestimmung zu erklären. Sollte man schwer erkranken und nicht mehr entscheidungsfähig sein, sollte man vorab persönlich festlegen, welche Entscheidungen getroffen werden dürfen.