Ein missbrauchtes Kind, ein misshandelter Jugendlicher oder eine von langjähriger häuslicher oder von sexualisierter Gewalt betroffene Frau müssen im Strafverfahren gegen den Täter aussagen: In dieser Situation fühlen sie sich oft auf dem Prüfstand. Ihre Glaubwürdigkeit wird begutachtet, ihre Aussage ist Grundlage für eine mögliche Verurteilung des Angeklagten. Das Erscheinen vor Gericht löst Scham, Angst und Schuldgefühle aus und rührt quälende Erinnerungen auf. Viele Betroffene sind total überfordert.
Seit 2017 haben deshalb Opfer von schweren Straftaten das Recht auf qualifizierte und professionelle Begleitung durch eine Psychosoziale Prozessbegleitung, idealerweise bereits vor der Anzeigenerstattung bis zur Nachbetreuung nach dem Urteil, ergänzend zur rechtsanwaltlichen Vertretung. Seit Einführung des Rechtsanspruchs bietet Sefra e.V. als Fachberatungsstelle diese spezielle Form der Begleitung zusätzlich an und arbeitet aktiv in der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Prozessbegleiter mit.
Es ist dem Verein ein großes Anliegen, diesen noch wenig bekannten Rechtsanspruch in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, damit Betroffene von Gewalt auf diese Form der Unterstützung und Begleitung zurückgreifen können.
Die Referentin Gaby Salner ist langjährige Beraterin bei Sefra e.V., Gestalttherapeutin und zertifizierte Psychosoziale Prozessbegleiterin. Sie berichtet in diesem Vortrag über die Möglichkeiten und Grenzen der Begleitung sowie ihre Erfahrungen im Gerichtsbezirk Aschaffenburg.
Im Rahmen der Wanderausstellung „Häusliche Gewalt LOSwerden“
Mehr: https://www.aschaffenburg.de/gleichstellungsstelle
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